Heizen in Baden-Württemberg? Ab Juli ändert sich was!

Zum 01. Juli 2015 tritt die Neufassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg in Kraft. Das EWärmeG BW 2015 sieht unter anderem vor, dass bei der Erneuerung einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des Heizwärmebedarfs aus erneuerbaren Energien bezogen werden muss. Alternativ können andere Ersatzmaßnahmen eingesetzt werden, um die Energieeffizienz eines Gebäudes im Bestand zu steigern.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg

Als Vorreiter hat Baden-Württemberg bereits im Jahr 2008, also ein Jahr vor Inkrafttreten des bundesweit gültigen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, sein EWärmeG novelliert. Gültig ist das Gesetz in seiner bisherigen Fassung für Eigentümer von Altbauten, die ihre Heizungsanlagen ab dem 01. Januar 2010 ausgetauscht haben. Auch Neubauten waren anfangs mitberücksichtigt, später sind diese über das EEWärmeG mit erfasst. Das Gesetz gilt für alle beheizten Wohngebäude mit einer Größe ab 50 m² Wohnfläche und mindestens viermonatiger Nutzung innerhalb der Heizperiode.

Was ist neu?

In der neuen Fassung haben sich einige Änderungen für Bauherren und Hausbesitzer ergeben. Im Einzelnen sind folgende Punkte betroffen:

  • Vorschriften für Neubauten, die in der bisherigen Fassung noch enthalten waren, sind in der neuen Fassung komplett entfernt.
  • Auch Eigentümer von privaten und öffentlichen Nichtwohngebäuden sind jetzt vom EWärmeG betroffen. Im Gesetz sind allerdings verschiedene Ausnahmen benannt, so zum Beispiel landwirtschaftlich und betrieblich genutzte Gebäude oder Häuser mit einer Wohnfläche von weniger als 50 m².
  • Der Anteil an erneuerbaren Energien, der bei der Erneuerung der Heizungsanlage zur Nutzung vorgeschrieben ist, wird von 10 auf 15 % angehoben.
  • Anstatt einer Ankertechnologie in Form von Solarenergie können nun viele Varianten genutzt werden, um die Anforderungen an die Anlage zu erfüllen. Auch eine Kombination verschiedener Technologien ist möglich.
  • Der Sanierungsfahrplan wird eingeführt und berücksichtigt. Damit geht das Gesetz einen wichtigen Schritt hin zur ganzheitlichen Betrachtung und zur Berücksichtigung einer systematischen Planung zur Erhöhung der Energieeffizienz eines Gebäudes.

Im Rahmen der Heizungsmodernisierung werden von verschiedenen Stellen Förderungen geboten, so zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder diversen Landesprogrammen.

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